Aus der Satzung des DFBB
Mitglied des DFBB kann jedwelcher rumänische Staatsbürger sein, der sich zur deutschen Minderheit bekennt. Unterstützende Mitglieder des DFBB können Personen sein, die nicht der deutschen Minderheit angehören, aber eine Tätigkeit im Interesse der Minderheit ausüben, oder die Identität der deutschen Minderheit durch ihre verschiedene Verhaltensweisen akzeptieren und unterstützen.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen des DFBB ist jedem, nicht nur den Mitgliedern, gestattet, soweit der Betreffende die Veranstaltung nicht stört, sich nicht gegen den Gebrauch der deutsche Sprache äußert und nicht durch sein Benehmen die rechtlichen und moralischen Normen des Zusammenlebens verletzt.
Jedes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung des DFBB teilzunehmen und in den Vorstand gewählt zu werden.
Jedes Mitglied ist berechtigt, dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung Fragen zu stellen und eine Stellungnahme zu fordern.
Von den Mitgliedern verlangt man, dass sie die von der Mehrheit angenommenen BeschlĂĽsse respektieren und unterstĂĽtzen.